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TÜV Plakette nach Tuning bekommen: Darauf müssen Sie achten, um die TÜV Untersuchung zu überstehen

Wenn Sie aus Ihrem serienmäßigen PKW oder Motorrad etwas ganz Besonderes machen möchten, dann stehen Ihnen unzählige Möglichkeiten zur Verfügung. Von Felgen und Heck über das Lenkrad bis hin zum Motor – fast alle Teile eines Fahrzeugs können mithilfe von verkäuflichen Einzelteilen und eigener Bastelei verändert und an Ihren Geschmack angepasst werden. Allerdings darf bei aller Freude am Tuning nicht vergessen werden, dass ein Auto oder Motorrad auf der Straße unterwegs ist und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Deshalb müssen Sie mit Ihrem getunten Fahrzeug beim TÜV vorstellig werden, damit Ihr TÜV Siegel gültig bleibt und Sie weiter auf die Straße dürfen. Lesen Sie, was beim Tuning erlaubt ist und was nicht, und wie Sie am besten vorgehen, um ein positives TÜV Gutachten für Ihr getuntes Fahrzeug zu bekommen.

Die TÜV Eintragung Ihrer getunten Teile: Das ist wichtig

Beim Tuning gilt: Erlaubt ist alles, was der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Die StVZO verbietet alles, was die Sicherheit im Straßenverkehr mindert, was eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellt oder unnötig die Umwelt belastet. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie bei Ihren Tuningvorhaben folgende Aspekte im Hinterkopf behalten.

Zugelassene Tuningteile: Achten Sie darauf, dass Sie beim Tuning nur Teile verbauen, die auch zugelassen sind. Die Teile müssen entsprechende Siegel aufweisen, die bescheinigen, dass Sie geprüft wurden und sicher für den Straßenverkehr sind. Das kann eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile gemäß § 22 der StVZO sein, eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile gemäß § 22 der StVZO oder eine Genehmigung auf der Basis der europäischen Rechtsvorschriften (EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen). Sie sind sich nicht sicher, ob Sie wirklich ein zugelassenes Teil gekauft haben? Gehen Sie zum TÜV und lassen Sie sich beraten, bevor Sie das Bauteil in Ihr Fahrzeug einbauen!

Beschränkungen und Auflagen der Tuningteile: Bei geprüften Tuningteilen wird auch angegeben, unter welchen Bedingungen sie eingebaut werden dürfen. Es kann zum Beispiel sein, dass ein Teil nur für bestimmte Fahrzeugtypen zugelassen ist oder dass ein Bauteil nicht in Kombination mit einem anderen Teil verbaut werden darf (zum Beispiel können nicht alle Reifen und Felgen mit allen Lenkradtypen kombiniert werden).

Böse Überraschungen vermeiden: Lassen Sie sich ein TÜV Angebot geben

Je nachdem, wie viele Tuningmaßnahmen der TÜV abnehmen soll, können die Kosten für die Einzelabnahme ganz schön hoch werden. Mit diesen Tipps können Sie sich schon vorher auf den Preis des neuen TÜV Siegels vorbereiten und vielleicht auch ein bisschen Geld sparen.

Fragen Sie vorher nach: Wenn Sie mehr als eine Veränderung auf einmal planen, kann es sich lohnen, sich schon vorher mit dem TÜV in Verbindung zu setzen und von Ihren Plänen zu erzählen. Die meisten TÜV Prüfer reagieren wohlwollender, wenn Sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, und wenn eine TÜV Prüfstelle gar nicht begeistert von Ihren Plänen ist, können Sie es noch bei einer anderen versuchen. Meistens kann Ihnen Ihr Ansprechpartner auch schon einen ungefähren Preisrahmen für die Einzelabnahme beim TÜV nennen. So werden Sie vor unangenehmen Überraschungen bewahrt.

Manchmal lohnt sich eine Vollabnahme: Manchmal lohnt es sich bei vielen verschiedenen Veränderungen sogar, eine Vollabnahme, statt vieler Einzelabnahmen beim TÜV vornehmen zu lassen. Das bedeutet, dass der TÜV nicht jeden einzelnen Aspekt Ihres Tunings in Einzelabnahmen untersucht und abrechnet, sondern das ganze Fahrzeug in einer Vollabnahme prüft – so als würden Sie mit einem ganz neuen Auto beim TÜV vorstellig werden. Unter Umständen bezahlen Sie dann weniger für Ihr TÜV Gutachten.

Zu guter Letzt: Gehen Sie mit Ihrem TÜV Siegel zur Zulassungsstelle

Wenn der TÜV Ihre Tuningmaßnahmen abgenommen und Ihnen ein neues TÜV Siegel ausgestellt hat, sind Sie leider noch nicht ganz fertig. Jetzt müssen Sie zur Kfz-Zulassungsstelle gehen und die Änderungen, die vom TÜV abgesegnet wurden, in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Aber keine Sorge: Das ist der letzte Schritt auf dem Weg zum neuen Fahrspaß mit Ihrem getunten Fahrzeug!

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